#Rechtliches
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs.1 BGB.
- Alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder unserer Annahmeerklärung.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
§2 Vertragsschluss
Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen. Unsere Rechnungsstellung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung. Unsere Angebote und Preise sind freibleibend.
Die Präsentation und Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen auf unseren Webseiten und in sonstiger Werbung stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in Euro ab Geschäftssitz ausschließlich Verpackung, Versand sowie ggf. Transportversicherung; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Preise in unserer Auftragsbestätigung – also auch die Vertragspreise – gelten für die Dauer der in der Auftragsbestätigung genannten Frist.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer Vereinbarung in Textform.
- Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Deren Annahme erfolgt nur zahlungshalber und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
- Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Im Falle des Verzuges machen wir ferner gegenüber dem Kunden gem. § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40,00 Euro geltend. Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Barzahlung oder Zahlung gegen Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Gutschriften erfolgen stets nach Abzug der auf den Rechnungsbetrag gewährten Skonti und anderen Nachlässen.
§4 Lieferung, Gefahrübergang
- Liefertermine und -fristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als festen Liefertermin schriftlich bestätigt haben, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
- Bei verspäteter, mangelhafter, mengenmäßig unzureichender oder nicht erfolgender Leistung der Vorlieferanten oder bei einer für uns bestehenden Unzumutbarkeit der Warenbeschaffung, sowie bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, unverschuldeten Betriebsstörungen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Ereignissen bei unseren Vorlieferanten, über die wir dem Käufer nach Möglichkeit Nachricht geben werden, sind wir berechtigt, die Liefertermine bzw. -fristen in angemessenem Umfang zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei einem derartigen Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
- Geraten wir aus Gründen, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, in Lieferverzug, so haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei Überschreiten verbindlicher Liefertermine oder -fristen (auch in den im vorigen Absatz genannten Fällen) ist der Käufer – außer bei Fixgeschäften erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von wenigstens 3 Wochen zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Der Käufer kann bei Teillieferung vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die teilweise Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.
- Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Bei Versendung der Sache geht die Gefahr am Lagerort mit Verladung auf ein eigenes oder fremdes Transportmittel unserer Wahl auf den Käufer über oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
§5 Transportschäden
Der Kunde hat offensichtliche Transportschäden sofort bei Warenannahme vom Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen und uns diese Anzeige unverzüglich vorzulegen. Verdeckte Transportschäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, dem Frachtführer schriftlich mitzuteilen; ein Nachweis ist uns zu übersenden. Unterbleibt die Meldung, bestehen keine Ansprüche auf Ersatzleistung.
§6 Mängelhaftung
- Unsere Angaben zum Produkt, einschließlich der Angaben in denen von uns Ihnen überlassenen Katalogen unserer Zulieferer, sind lediglich Beschreibungen von Produkteigenschaften. Branchenübliche Abweichungen in Form und Farbe bleiben zulässig.
Wird die Ware in von Ihnen besonders vorgeschriebener Ausführung – nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben – hergestellt und geliefert, so übernehmen Sie die Gewähr dafür, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Sie sind verpflichtet, uns gegebenenfalls von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizustellen.Allein unsere Auftragsbestätigung mit der darin enthaltenen Beschreibung der von uns zu erbringenden Leistung legt den Umfang unserer Leistungsverpflichtung sowie die Einzelheiten der Beschaffenheit unserer Leistung fest. Das gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Leistung nach Ihren Vorgaben, insbesondere nach einer von Ihnen gefertigten Zeichnung zu bewirken ist. Soweit nicht besondere Fertigungsvorgaben in der Zeichnung gemacht sind, dürfen wir die Fertigung im Rahmen der EN, DIN, insbesondere DIN EN 10021 in der jeweils gültigen Fassung oder ISO oder der zum Zeitpunkt der Fertigungsaufnahme geltenden Vornormen vornehmen. Abweichungen von Maß, Gewicht, Güte und sonstigen Spezifikationen sind nach DIN, EN oder dann zulässig, wenn dies geltende Übung ist. Sonstige Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel selbst festzustellen. Daher ist beanstandete Ware auf unser Verlangen hin unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Anderenfalls tragen Sie die Transportkosten.
Liegt eine berechtigte Mängelrüge vor, so bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern zur Nacherfüllung einwandfreien Ersatz. Wir sind auch berechtigt, Ihnen in laufende Rechnung eine Gutschrift des Kaufpreises der zurückgegebenen Ware zu erteilen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (4) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadenersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 478 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.
- Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
§7 Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
- Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „Vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
- Sämtliche Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erstellten digitalen Produkten verbleiben bei uns, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Wir räumen Ihnen die erforderlichen Nutzungsrechte an den digitalen Produkten ein, um die vereinbarten Dienstleistungen nutzen zu können.
§9 Rücknahme
- Wir sind zur Rücknahme bestellter und richtig gelieferter, mängelfreier Ware nicht verpflichtet, es sei denn, wir haben im Einzelfall uns schriftlich mit der Rücknahme einverstanden erklärt.
- Im Falle unseres Einverständnisses hat der Rückversand auf Kosten des Bestellers zu erfolgen. Der Besteller ist verpflichtet, pauschal 20% des Netto-Kaufpreises, mindestens jedoch EURO 2,50 je Position, als Wiedereinlagerungs- bzw. Warenrücknahmekosten zu übernehmen, soweit die Warenrücknahme aus Gründen erfolgt, die der Besteller zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn wir Eigentumsvorbehaltsware aus Gründen wieder in Besitz nehmen, die der Besteller zu vertreten hat. Unberührt hiervon bleibt unser Recht, im Einzelfall die Rücknahme von der Bezahlung höherer Kosten abhängig zu machen oder bei der Rücknahme von Eigentumsvorbehaltsware höhere uns entstandene Kosten geltend zu machen.
- Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Mehrwegpaletten und Europool-Gitterboxen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
§10 E-Rechnung
Der Kunde erklärt sich mit dem elektronischen Versand von Rechnungen (z. B. per E-Mail als PDF) einverstanden. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Auf Wunsch stellen wir gegen Kostenerstattung eine Papierrechnung aus.
§11 Datenschutz
- Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Wir verpflichten uns zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unseren Datenschutzbestimmungen.
- Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter dem folgenden Link: https://tools-in-motion.de/datenschutz/
§12 Gerichtsstand – Rechtswahl – Erfüllungsort
- Sofern der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
tim tools-in-motion GmbH, Stand: August 2025